Facharztkatalog
Die Facharztweiterbildung wird von der jeweiligen Landesärztekammer in der sogenannten Weiterbildungsordnung (WBO) geregelt. Als Ergänzung zur WBO existieren Richtlinien, die -meist tabellarisch- “Weiterbildungsinhalte” auflisten und für “Untersuchungs- und Behandlungsmethoden” entsprechende Richtzahlen enthalten (”Facharztkatalog”).
- Bundesärztekammer
- Landesärztekammer Niedersachsen
- WBO (Stand 02/2009)
- Richtlinien
- Weiterbildungsermächtige in Nds.
(bzw aekn.de – Weiterbildung – ganz unten rechts: “Weiterbildungsermächtige in Niedersachsen Datenbank”)
Für den Facharzt für Anästhesiologie sollen -diesen Richtzahlen zufolge- innerhalb der Weiterbildungszeit (60 Monate) u.a. “durchgeführte Anästhesieverfahren: 1800″ nachgewiesen werden. Heute habe ich mir mal die OP-Auswertung meiner Jahre 2007 und 2008 angesehen. Innerhalb dieser beiden Jahre war ich 13 Monate im OP (und den Rest der Zeit auf der Intensivstation) eingeteilt. Ermittelte “Anaesthesieverfahren Gesamt: 1967″. YO, langweilig waren die letzten Jahre jedenfalls nicht…